Skandal der IHK Frankfurt druch Hans-Reinhart Gruenbaum


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Posted by WernerRe. (96.31.75.191) on 13:52:19 22/05/11

In Reply to: Design Your own "http://rhydypenaufc.org/forum2/viewtopic.php?p=1632#1632". posted by FywSanybu

Hans-Reinhart Gruenbaum zeigt im Namen der Industrie- und Handelskammer Firmen bei der Kriminalpolizei wegen
"Mondpreiswerbung" an! Die IHK ist wohl durchgeknallt und verheimlicht diese Vorgehensweise auf der IHK-Webseite.

In der Presse habe ich folgendes gefunden. Was meint Ihr dazu? Muss nun jedes
Moebelhaus Angst vor seiner eigenen IHK bzw. Herrn Gruenbaum haben?

Es handelt sich um die fehlenden Internet-Informationen betreffend Mondpreiswerbung
auf der Homepage der IHK Frankfurt.

Verantwortlicher Hans-Reinhart Gruenbaum der IHK Frankfurt schreibt auf der Homepage der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt:

"Nach § 5 Abs. 4 UWG wird vermutet, dass es irrefuehrend ist,
mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, wenn der Preis nur fuer
eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist."

"Unter Mondpreisen versteht man Preise, die vorher nie oder zumindest nicht in dieser Hoehe fuer
eine angemessene Zeit tatsaechlich gefordert wurden. Sie werden in der Regel fuer
Preisgegenueberstellungen (siehe dort) benutzt, um beim Kunden den Eindruck hervorzurufen,
es handle sich um eine besonders hohe Reduzierung und damit um ein besonders guenstiges
Angebot."

Link der IHK: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/

Weiter schreibt Gruenbaum:

Was eine unangemessen kurze Zeit bedeutet, laesst sich nicht in Tagen festlegen,
da dies je nach Produkt und Branche sehr unterschiedlich sein kann.

Also laut IHK total unbestimmt und auf keinen Fall strafbar. Eher ein UWG-Verstoss, wenn man
keinen Sternchenhinweis "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" angibt. Dann ist es
sogar absolut wettbewerbskonform.

NUN DER IHK-SKANDAL: Die IHK Frankfurt, vertreten durch den Typen Hans-Reinhart Gruenbaum pickt sich
einzelne Firmen in Deutschland raus und zeigt diese bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt
am Main wegen STRAFBARER WERBUNG an. In § 16 UWG steht, dass man nicht irref. und
unwahr werben darf. Alle Staatsanwaltschaften Deutschlands stellen diese Verfahren sofort ein.
Dies beschert den Gewerbetreibenden aber Arbeit und Anwaltskosten. Das weiss auch Gruenbaum.

Wenn die IHK Frankfurt die Gewerbetreibenden bei der Kriminalpolizei anzeigt bei moeglicher Mondpreiswerbung muss
die IHK das auch auf der Webseite kundtun und nicht verschweigen und aus dem Hinterhalt agieren.

Weshalb teilt die Handelskammer nicht auf ihren Webseiten mit, dass sie die Unternehmen bei Mondpreiswerbung
anzeigt und eine HAUSDURCHSUCHUNG DER WOHNUNG UND DES LADENS (Moebelhauses) anregt?

Es ist ein Skandal, dass die IHK diese Vorgehensweise geheimhalten will. Oder?

Was meint Ihr? Mittlerweile sollen gegen Gruenbaum massig Strafverfahren laufen wegen
falscher Anschuldigung, weil Mondpreiswerbung nicht den Straftatbestand des § 16 UWG erfuellt, er
aber Anzeigen gegen seine eigenen Mitglieder bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Greunbaum schreibt weiter, dass ein durchgestrichener Preis erklaert werden muss. Genau aus dem Grund
ist er nicht objektiv unwahr. Die Verfahren nach § 16 UWG werden alle zu Recht eingestellt.

Nochmal die Frage: Weshalb zeigt die IHK ihre Mitglieder an und warnt nicht davor auf ihrer eigenen
Homepage? Was hat Gruenbaum in Zukunft noch vor?

Betroffene Firmen, die wegen Mondpreiswerbung strafrechtlich von Hans-Reinhart Gruenbaum
angezeigt wurden sollen sich bitte bei der IHK Ulm bzw. DIHK melden.

Aufforderung an die IHK: Schluss mit den Strafanzeigen durch H.-R. Gruenbaum wegen "Mondpreiswerbung" oder
wenigstens ein Hinweis auf die IHK-Webseite, dass die Mitglieder beim Verdacht auf Mondpreiswerbung
von Gruenbaum bei der Polizei angezeigt werden!!!

Alles meine Meinung! Keine Hausdurchsuchungen mehr wegen durchgestrichener Vorher-Nachher-Preise!

Werner




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